Die Qualifizierung für den inklusiven Unterricht wird für alle angehenden und für die bereits ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Land künftig per Gesetz festgelegt. Mit der Zustimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften hat der Ministerrat dies heute im Grundsatz festgelegt.
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