Parallelbericht – UN untersucht die Umsetzung der Konvention für beeinträchtigte Menschen in Deutschland

Die UN-Behindertenkonvention wurde von der Bundesrepublik Deutschland, wie von vielen anderen Ländern, unterschrieben und für unseren Bereich für gültig erklärt. Die UN untersuchen nun regelmäßig, wie weit die Konvention umgesetzt wurde. Helfen soll dabei auch eine Monitoring-Stelle in Berlin, die unabhängig arbeitet.

Die Monitoring-Stelle hat nun im rahmen der UN-Untersuchung für Deutschland einen „Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ geschrieben, der nicht nur lesenswert ist, sondern durchaus von uns politisch verwertet werden kann.

Wir stellen den „Prallelbericht…“ hier ein, damit er für alle lesbar ist.

Michael Ludwig

Parallelbericht UN 2015