Am 14.11.2014 trafen sich die Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund un Ländern in Stuttgart zu ihrer Herbsttagung. Thema war unter anderem die inklusive Bildung im Erziehungs-, Bildungs- und Schulbereich.
Als Ergebnis ihrer Beratungen veröffentlichten die Beauftragten eine „Stuttgarter Erklärung“ mit wichtigen Festlegungen und Aussagen zum Recht aller behinderten Menschen auf inklusive Bildung. Wichtig ist besonders, dass sowohl der Bund, wie auch Länder und Kommunen aufgefordert werden, die UN-Konvention in konkret benannten Bereichen umzusetzen. Auch die Ressourcenfrage wird angesprochen. „Ein inklusives Bildungssystem kann es nicht zum Nulltarif geben!“ sagte Verena Bentele, Behindertenbeauftragte des Bundes.
Nachzulesen ist die Presseerklärung der Bundesbeauftragten, wie auch die „Stuttgarter Erklärung“ aller Behindertenbeauftragten unter www.behindertenbeauftragte.de, hier unter „Wissenswertes“ und Presseerklärungen“.
Wir veröffentlichen den Text der „Stuttgarter Erklärung“ unter „Was wollen wir?“ auf unserer Homepage, die Presseerklärung unter „Aktuelles“. Lesen Sie dort die Forderungen der Behindertenbeauftragten.