Eckpunkte für die Sicherung der Barrierefreiheit im Schulbau/KiTa-Bereich:

Eckpunkte für die Sicherung der Barrierefreiheit im Schulbau/KiTa-Bereich:

(teilweise in der DIN 18040-1 enthalten)

Zur Konkretisierung schlägt die Arbeitsgruppe Barrierefreier Schulbau vor:

 Pausenhof:

  • keinerlei Stufen
  • sollte/n Stufe/n zur Pausenhalle erforderlich sein, sind an mehreren Stellen Rampen vorzusehen mit einer maximalen Steigung von 6 % und rutsch-hemmendem Bodenbelag
  • taktiles Leitsystem für Blindenstock bzw. kontrastierte Leitstreifen für Sehbehinderte
  • Spielgeräte, auch für Kinder mit Behinderung zugänglich, ggf. Hochbeete
  • Treppenkanten mit Kontraststreifen versehen
  • Grünflächen mit Gefälle sind mit befestigtem Zugang anzulegen.

Zugang zur Schule:

  • stufenloser Zugang, bei ggf. notwendiger Anbringung von Gefälle (wg. Wasser) sanftes Anmodellieren
  • automatisch öffnende Türe(n) (ggf. zusätzliche Türe neben Haupteingangstüre) Durchgangsbreite mindest. 90 cm – keinesfalls Karussel-/Rotationstüre
  • für Blindenstock ertastbares Leitsystem bzw. kontrastierte Leitstreifen für Sehbehinderte

im Gebäude:

  • Aufzug mit tastbaren Braille-Beschriftungen auf Bedienknöpfen und Sprachausgabe
  • wenn Nachrüstung von Aufzug erforderlich: bei Bestandsgebäuden kann Breite reduziert werden (>= 90 cm) – wenn möglich aber Tiefe mind. 1,30 m
  • mobilitätsbehinderten Schülerinnen und Schuler ist die Erlaubnis zu erteilen, den Aufzug selbständig zu nutzen
  • Wegweiser und Hinweisschilder: ausreichend große und deutlich kontrastierte Beschilderung mit Hinweisen, ggf. Piktogramme in max. 1,20 m Höhe (schwarze Schrift auf hellem Hintergrund, keinesfalls dunkler Hintergrund mir heller Schrift)
  • taktile/kontrastierte Leitstreifen in den Gängen und auf den Treppen
  • Handläufe bei Treffen auf beiden Seiten in unterschiedlicher Höhe
  • Feuerschutztüren mit automatisiertem Brandschutzsystem
  • Ein Pflegebad
  • Brandschutz-Türen sollten leicht zu öffnen sein.
  • Behindertentoiletten: Behindertentoiletten in ausreichender Anzahl – je nach -Schulgröße auf jeder Etage, zusätzlich sog. 90%-Toiletten[1] an jedem Toilettenstandort einrichten
  • Behindertentoiletten und –sanitärräume müssen mit ALARMSYSTEM ausgestattet sein, das sicherstellt, das behinderte Menschen, die sich u. U. in einer hilflosen Situation befinden, zeitnah gefunden werden (geregelt in der DIN 18040-1)
  • Behindertentoiletten in jedem Falle mit einem Knauf und EURO-Schließsystem ausstatten, um sie vor Verschmutzungen durch unbefugte Benutzer zu schützen nähere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Euroschl%C3%BCssel
  • Vorwandinstallationen sollten vermieden werden, da diese den Raum um 20 bis 25 cm künstlich verkleinern und die Rangierfläche für Rollstühle u. U. einengen, außerdem ist die Reparatur oder die Nachrüstung von Haltegriffen schwierig, da diese Vorwand nur aus dünnem Material besteht und für die Schrauben der Haltegriffe keine Halterungssysteme, z. B. starke Dübel, möglich sind.
  • Grundsätzlich sollen in allen Toiletten Haltegriffe zum Festhalten vorgesehen werden.

Unterrichtsräume

  • ausreichend große Rangier- und Stellflächen für Rollstuhlfahrer
  • schallschluckende Decken- und Wandmaterialien verarbeiten
  • genügend Anschlüsse für Notebooks u. Internet für blinde/sehbehinderte Schüler
  • Klassenräume mit Induktionsschleife u. Mikroportanlage ausstatten
  • bei aufsteigenden Fachräumen muß die erste Rheie für Rollstuhlfahrer zugänglich sein.

Gemeinschaftsräume/Aula

  • Induktionsschleife für Mikroportanlage installieren
  • schallschluckende Decken- und Wandmaterialien verwenden, da ins-besondere in den großen Räumen auf eine gute Akustik zu achten ist
  • bei vorhandener Bühne sind eine Rampe bzw ein Aufzug dort vorzusehen.

Schallschutz

  • Der Schallschutzwert von 52 dB(A) sollte sowohl für die Aula, das Treppenhaus, die Sport- und Klassenräume gelten.

weitere Planungen:

  • es sind genügend Rückzugsräume für Ruhezeiten und pädagogische Differenzierungsmaßnahmen vorzusehen
  • Falttüren zur flexiblen Raumveränderung
  • Kleine Küchen zur eigenständigen Versorgung
  • Mensa: barrierearme Gestaltung der Essensausgabe
  • Bewegungsbad
  • ….

Partizipation

  • Immer behinderte Menschen in Planung und Umsetzung mit einbeziehen.
  • Sollte von den oben vorgesehenen Regelungen abgewichen werden, muß zuvor sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch die Personal-, Eltern- und Schülervertretung beteiligt werden.

für die AG barrierefreier Schulbau

 

Frau Hildegard Muriel        Frau Ulrike Reichmann      Herr Eckard Wiendl

Herr Michael Ludwig          Frau Lydia Schäffer            Herr Michael Bohl

Weitere Anregungen, Ergänzungen, Kritik sind erwünscht.

 

Diese Eckpunkte sollen Eingang in die zu überarbeitenden Schulbaurichtlinien finden.

 

Stand: 12. April 2013

[1] Sog. 90%-Toiletten sind in den Bereich der „Fußgängertoiletten“ integriert (Definition: 90% der Rollstuhlfahrer kommen damit zurecht) Es handelt sich hierbei um etwas größere Toilettenkabinen mit 90 cm breiter Türe, die nach außen aufschlägt, Standard-Toilette in der Ecke installiert (48-50 cm hoch incl. Toilettenbrille), daneben ca. 80-90 cm Platz, ein Haltegriff an Wandseite neben Toilette  – verursachen wenig Kosten, sind aber auch für korpulente Menschen u. „temporär“ behinderte Menschen (z. B. mit Krücken) besser nutzbar als standardmäßige kleine Kabinen.